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Neue Grenzwerte für Ochratoxin A

Ochratoxin A ist ein Mykotoxin, welches auf natürliche Weise von Schimmelpilzen gebildet wird und als Kontaminante in vielen unterschiedlichen Lebensmitteln vorkommt. Insbesondere bei Aufbereitung, Transport und Lagerung von Getreide/Getreideerzeugnissen, Kaffeebohnen und Gewürzen (zum Beispiel durch ungünstige Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen spielt der Befall durch Schimmelpilze und die damit verbundene potenzielle Bildung von Ochratoxin A eine große Rolle.

Da Ochratoxin A als krebserzeugend und erbgutschädigend eingestuft wird, sind im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte in bestimmten Lebensmitteln festgelegt. Im August 2022 wurde diese Verordnung hinsichtlich der Höchstgehalte geändert und dabei bestehende Grenzwerte für gerösteten und löslichen Kaffee gesenkt bzw. neue Höchstgehalte für weitere Lebensmittel festgesetzt.

Ab dem 01.01.2023 gelten für Kaffeebohnen & Kakao folgende Grenzwerte:

 

Gerösteter Kaffee
— geröstete Kaffeebohnen sowie gemahlener gerösteter Kaffee   

     außer löslicher Kaffee
— löslicher Kaffee (Instant-Kaffee)

 

3,0 µg/kg


5,0 µg/kg

NEU!

Kakaopulver

3,0 µg/kg

 

Als Experten im Bereich der Kaffee-, Tee- und Kakaoanalytik bieten wir in unserem Labor die Untersuchung auf Ochratoxin A an. Durch unseren 24/7-Service können wir schnellstmöglich Ergebnisse liefern. Für die Bestimmung des Ochratoxin A Gehaltes liegen die Ergebnisse in der Regel 24h nach Probeneingang vor, erforderlichenfalls auch am Wochenende. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne rund um dieses Thema.

 

Quellen:

VO (EG) Nr. 1881/2006

https://www.efsa.europa.eu/de/news/ochratoxin-food-public-health-risks-assessed

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/ruckstande_verunreingungen/mykotoxine-153451.html

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    Frau Stefanie Thiel
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