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Propylenglycol in aromatisiertem Kaffee: Warum die Prüfung wichtig ist und wie unser Labor Sie unterstützt

Aromatisierter Kaffee liegt im Trend. Damit wächst auch die Bedeutung von Propylenglycol (E 1520), einem häufig verwendeten Trägerstoff für Aromen, Enzyme und Farbstoffe. Für Kaffeeprodukte ist genau dieser Stoff ein zentraler Faktor, wenn es um Produktsicherheit und gesetzliche Konformität geht.

Die Verwendung von Propylenglycol ist klar geregelt. Laut Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 darf ein aromatisiertes Getränk maximal 1000 mg Propylenglycol pro Liter im trinkfertigen Zustand enthalten. Entscheidend ist, dass die Prüfung nicht am Kaffee oder Aroma selbst durchgeführt wird, sondern am zubereiteten Kaffee. Da Propylenglycol vollständig wasserlöslich ist, geht nahezu die gesamte Menge in die Tasse über. Dadurch wird die genaue Rezeptur des Produkts und die Zubereitungsanleitung zum kritischen Kontrollpunkt für Hersteller.

Unser Labor bietet eine valide und präzise Analytik zur Quantifizierung von Propylenglycol in aromatisierten Kaffeegetränken. Diese Methode ermöglicht Ihnen eine verlässliche Überwachung Ihrer Produkte im Hinblick auf gesetzliche Höchstmengen und trägt zu einer durchgehend rechtssicheren Produktqualität bei.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre aromatisierten Kaffeeprodukte rechtskonform zu prüfen.