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Neue Kontaminanten-verordnung

Höchstwerte für Kontaminanten wie z.B. Mykotoxine, Dioxine, PAK, Metalle/Elemente, Pflanzentoxine etc. wurden bisher in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 geregelt. Diese Verordnung wurde nun zum 25. Mai 2023 aufgehoben und eine Neufassung der europäischen Kontaminantenverordnung trat in Kraft (VO (EU) Nr. 2023/915).

Die bisher festgelegten Höchstgehalte werden grundsätzlich in der Neufassung beibehalten. Es wurde die allgemeine Struktur der Verordnung überarbeitet und die Lebensmittelkategorien neu strukturiert. Die Regulierung für Melamin wurde um eine zusätzliche Lebensmittelkategorie erweitert. Außerdem gelten die PAK-Höchstgehalte für Pulver aus pflanzlichem Ursprung zur Zubereitung von Getränken nicht für Instant-Kaffee/löslichen Kaffee.

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    Frau Stefanie Thiel
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