MOSH-MOAH – Anwendung von Grenzwerten - Update
Im Januar 2024 haben wir darüber berichtet, dass die EFSA -Stellungnahme und SCoPAFF-Erklärung zu MOAH dazu führt, dass die analytischen Bestimmungsgrenzen für MOAH (C10 – C50) von den deutschen Behörden als Grenzwert genutzt werden. Zum Beitrag.
Der neueste Entwurf (Version 7) zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 sieht nun Grenzwerte für MOAH in bestimmten Lebensmitteln vor. Für Kaffee ist nach aktuellem Verordnungsentwurf kein Grenzwert geplant. Somit kann zur Bewertung der Verkehrsfähigkeit von Kaffee bezüglich MOAH, gemäß dieses Entwurfs, kein offizieller Grenzwert herangezogen werden. Schon in seinem Schreiben vom November 2024 hat der Lebensmittelverband Deutschland empfohlen, bei der Bewertung eines möglichen Verkehrsverbots durch Artikel 14 Verordnung (EG) 178/2002 eine individuelle Risikobetrachtung durchzuführen. Der Bezug auf Röst- bzw. Löskaffee, statt des zubereiteten Kaffees, erscheint im Hinblick auf die Bewertung gemäß Artikel 14 problematisch, wenn im verzehrfertigen Getränk vernünftigerweise keine analytisch nachweisbaren MOAH-Gehalte mehr zu erwarten sind.
Da bei Kaffee zu erwarten ist, dass der Verbraucher diesen als zubereitetes Kaffeegetränk konsumiert, raten wir dazu, zur Bewertung des Artikel 14 die Gehalte im zubereiteten Getränk zu berücksichtigen. Aus bisheriger Erfahrung ist der Übergang von MOAH in das verzehrfertige Kaffeegetränk gering (aber vorhanden). Ein regelmäßiges Screening des Kaffees im Rahmen des Risikomanagements ist nach wie vor empfehlenswert, auch im Hinblick auf die geplante Monitoring-Empfehlung.
Wie die deutschen Behörden bis zum Inkrafttreten des Entwurfs zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 mit MOAH-Befunden in Kaffee oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze umgehen werden, bleibt abzuwarten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der individuellen Bewertung Ihrer Analysenergebnisse.
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Quelle:
7. Entwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915
ALB Lebensmittelverband Deutschland: Beurteilung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) in Lebensmitteln. Erläuternde Hinweise zur EFSA-Stellungnahme und zur gemeinsamen Erklärung der EU-Mitgliedstaaten im SCoPAFF
Stellungnahme der Europäischen Kommission: Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain, 19 October 2022 – A.03 Clarifications on the joint statement of 21 April 2022 of the Member States regarding the presence of Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons (MOAH) in food, including food for infants and young children
Stellungnahme der Europäischen Kommission: Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain – A.01 Mineral oil hydrocarbons in food: follow-up to the December 2021 Foodwatch report, 2022