Update: Änderung der Rückstandsdefinition für Phosphonsäure und neue Höchstgehalte
Wie bereits in unserem Magazinbeitrag vom November 2024 angekündigt, wurde zum 29.04.2025 die Rückstandsdefinition für den Wirkstoff Fosetyl-Al geändert.
Neue Rückstandsdefinition
Die bisherige Definition:
„Fosetyl-Al (Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl)“
wurde ersetzt durch:
„Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“
Hintergrund der Änderung
Phosphonsäure-Rückstände in pflanzlichen Erzeugnissen stammen nicht ausschließlich aus der Anwendung von Fosetyl-Al. Auch andere Quellen wie Phosphonate (z. B. Dinatriumphosphonat, Kaliumphosphonat), die als Düngemittel, Pflanzenstärkungsmittel oder Bodenverbesserer eingesetzt werden, können zu Rückständen führen.
Da Fosetyl-Al in der Pflanze schnell zu Phosphonsäure abgebaut wird und analytisch keine Unterscheidung der Herkunft möglich ist, wurde mit der Verordnung (EU) 2025/581 die Rückstandsdefinition angepasst. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Höchstgehalte neu festgelegt, um auch alternative Eintragswege zu berücksichtigen.
Neue Höchstgehalte (Auswahl)
Produkt | Bis 29.04.2025 (Fosetyl-Al) | Ab 29.04.2025 (Phosphonsäure) |
---|---|---|
Tee | 5 mg/kg | 20 mg/kg |
Kaffeebohnen | 5 mg/kg | 20 mg/kg |
Kakao | 2 mg/kg | 20 mg/kg |
Für Fosetyl selbst wird kein Rückstandshöchstgehalt mehr geregelt. Auch der Auffangwert von 0,01 mg/kg findet keine Anwendung.
Bewertung in Bio-Produkten
Mit der neuen Definition entfällt die Diskussion über einen möglichen Einsatz von Fosetyl-Al, wenn nur Phosphonsäure nachgewiesen wird. Für Fosetyl gilt weiterhin der BNN-Orientierungswert von 0,01 mg/kg, auch wenn dieser in der Praxis kaum relevant ist.
Bis zum 31.12.2026 gelten folgende BNN-Orientierungswerte für Phosphonsäure und ihre Salze (ausgedrückt als Phosphonsäure):
- Ein- und zweijährige Kulturen: max. 0,05 mg/kg
- Mehrjährige Dauerkulturen: max. 0,1 mg/kg
Dabei kann eine erweiterte Messunsicherheit von 50 % berücksichtigt werden [2].
Analytik polarer Substanzen bei CR3-Analytik
Phosphonsäure und Fosetyl zählen zu den polaren Substanzen, die nicht mit der Standard-Multi-Rückstandsmethode (QuEChERS) erfasst werden können. CR3-Analytik hat hierfür eine spezialisierte LC-MS/MS-Methode etabliert, die eine sensitive und zuverlässige Detektion mit sehr niedrigen Bestimmungsgrenzen ermöglicht.
Analysierbare Substanzen sind u. a.:
- Fosetyl / Phosphonsäure
- Chlorat / Perchlorat
- Chlormequat / Mepiquat
- Diquat / Paraquat
Bei Fragen zur Analytik oder zur Bewertung nach Verordnung(EG) Nr. 396/2005 oder BNN-Vorgaben für Bio-Produkte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quellen:
[1] Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen
[2] BNN-Factsheet Phosphonsäure, Version Dezember 2024